Travemünder Tennis- und Hockeyclub e.V.

Außen-Saison 2020

Travemünde, 16.05.2020

Liebe Mitglieder, liebe Gäste,

wir wissen, dass viele unserer Mitglieder gern Doppel spielen würden. Deshalb haben wir entschieden, im Zusammenhang mit den ab 18.05. geltenden Lockerungen in Schleswig-Holstein das Doppelspielen auch wieder zuzulassen – unter Wahrung der bekannten Abstands- und Hygieneregeln. In dem Zusammenhang verweisen wir auf unsere Veröffentlichungen vom 02.05.2020 (siehe unten).

Wir setzen beim Doppel-Spiel auf Eure Verantwortung Euch und dem Club gegenüber. Spielt mit gegenseitigem Respekt und Rücksichtnahme. Akzeptiert vielleicht, dass der ein oder andere Ball durchgelassen wird oder wiederholt werden muss. Spielt aber vor allen Dingen mit Freude!

Sowohl Hütte, als auch Tennishalle und Duschen / Umkleiden bleiben bis auf Weiteres geschlossen.

 Euer Vorstand

 

Travemünde, 02.05.2020

Liebe Mitglieder, liebe Gäste,

wir freuen uns, Euch mitteilen zu dürfen, dass wir die diesjährige Tennis-Außensaison am Montag, den 4. Mai 2020 beginnen können – allerdings aufgrund der Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des  Coronavirus nur unter einigen Auflagen.

Das für uns wichtigste kurz zusammengefasst:

» Es darf in den ersten Wochen bis auf weiteres nur Einzel gespielt werden.

» Wer spielen will, muss sich einen Platz über das Buchungssystem buchen und bei der Buchung den Namen des Spielpartners unter „Kommentar“ angeben.

» Die Plätze werden, wenn vorher von anderen gespielt wird, abweichend vom normalen Beginn, nicht zur vollen Stunde, sondern erst 10 Minuten später betreten.

» Die Plätze sind nach dem Spiel und der Platzpflege zur vollen Stunden zu verlassen.

» Auch innerhalb der Erwachsenen-Mannschaftstrainingszeiten wird ausschließlich Einzel gespielt.

» Die Trainer beantworten Fragen zu den im Moment möglichen Trainingsformaten.

» Auf der Tennisanlage sind keine Zuschauer erlaubt.

» Auf der Tennisanlage sind die gängigen Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten.

» Die Umkleide- und Clubräumlichkeiten bleiben verschlossen.

» Es gelten die Verordnungen und Vorgaben der Landesregierung sowie die aktuellen Empfehlungen des Landestennisverbandes, des DTB sowie DOSB.

» Wer gegen Regeln verstößt, muss mit Sanktionen und ggf. einer Platzsperre rechnen.

Im Anhang dieser Nachricht findet Ihr die wichtigsten Verordnungen und Vorgaben im Detail.

Wir gehen davon aus, dass alle mit den Regelungen fair und sportlich umgehen. Für Rückfragen zu den Maßnahmen stehen Euch als Ansprechpartner Anke Raabe, Henrik Brandt und Stefan Holleck zur Verfügung.

Bitte denkt auch daran, dass zunächst nur mit Hallenschuhen mit glatter Sohle gespielt werden darf.

Wir wünschen allen viel Spaß beim Spielen!

Euer Vorstand

Travemünder Tennis und Hockey Club e.V.

 

Anhang

Auszüge aus der Ersatzverkündung der Landesverordnung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Schleswig-Holstein vom 1. Mai.2020

Abweichend von Absatz 3 Nummer 6 können öffentliche und private Sportanlagen draußen für den Sport- und Trainingsbetrieb für den Freizeit- und Breitensport zur Ausübung kontaktfreier Sportarten unter folgenden Bedingungen genutzt werden:

  1. der Sport muss kontaktfrei durchgeführt werden,
  2. der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Sportlern untereinander und zu den Trainerinnen und Trainern ist stets zu wahren,
  3. insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten sind Hygienemaßnahmen einzuhalten,
  4. Umkleiden, Duschen, Gemeinschaftsräume und Gastronomie bleiben geschlossen,
  5. eine Steuerung des Zutritts zu den Sportanlagen unter Vermeidung von Warteschlangen erfolgt,
  6. Zuschauerinnen und Zuschauer dürfen die Einrichtungen nicht betreten sowie
  7. weitere vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) und den einzelnen Sportfachverbänden entwickelte Empfehlungen  werden vor Aufnahme des Sportbetriebs umgesetzt und vor Ort in schriftlicher Form zur Information der Nutzerinnen und Nutzer mit dem Hinweis auf deren Verbindlichkeit ausgehängt.

(Quelle: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/200501_VO_neu.html

 

Empfehlungen des Deutschen Tennis Bundes (DTB)

1. Der Mindestabstand zu anderen Spielern von mindestens 1,5 m muss durchgängig, also beim Betreten und Verlassen des Platzes, beim Seitenwechsel und in den Pausen eingehalten werden.

Aufgrund der derzeitigen Vorgaben insbesondere der Verhaltensregel, dass sich nur zwei Personen, die nicht aus dem gleichen Haushalt stammen, treffen sollen und das Abstandsgebot von 1,5 Meter besteht, geht der DTB momentan zu Beginn bei der Aufnahme des Tennisspiels vom Einzel aus. In Bezug auf die Austragung von Doppel sind die entsprechenden, sich fortlaufend ändernden Verhaltensregeln der jeweils zuständigen Behörden zu beachten.

2. Die Spielerbänke sind mit einem genügenden Abstand (mindestens 1,5m) zu positionieren.

Die Bänke können z. B. rechts und links von der Netzpfosten oder gegenüberliegend aufgestellt werden.

3. Auf den bisher obligatorischen Handshake wird verzichtet.

Aufgrund des Kontaktverbots können andere Begrüßungsformen, die keinen Körperkontakt nach sich ziehen wie z. B. Kopfnicken, indischer Gruß, gewählt werden.

4. Die Nutzung der Clubgaststätten richtet sich nach den jeweils gültigen gesetzlichen Verordnungen für die Gastronomie.

5. Die Nutzung von Sanitäranlagen richtet sich nach der jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmung. Desinfektionsmittel werden zur Verfügung gestellt. Es sind ausschließlich Einweg-Papierhandtücher zu verwenden.

6. Der Trainingsbetrieb und die Durchführung der Mannschaftsspiele erfolgen ebenfalls unter Berücksichtigung der unter Ziffer 1 bis 5 genannten Bedingungen.

Wann und unter welchen Bedingungen Mannschaftswettspiele aufgenommen werden können, liegt in der Zuständigkeit der jeweiligen Landesverbände auf Grundlage der behördlichen Verordnungen. Bitte verfolgen Sie daher die Ankündigungen in Ihrem zuständigen Landesverband.

7. Jeder Verein benennt einen Corona-Beauftragten zur Sicherstellung aller Vorschriften.

Ein Corona-Beauftragter eines Vereins ist im Wesentlichen zuständig für die Einhaltung aller behördlichen Auflagen und deren Umsetzung für den Verein und Ansprechpartner für alle die Thematik Corona betreffenden Themen. Diese Person braucht keine Vorkenntnisse. Diese Funktion kann von einem oder mehreren Vorstandsmitglied/ern, bzw. von anderen Mitgliedern des Vereins (vom Vorstand eingesetzt) oder dem Vereinstrainer/ Vereinsmanager wahrgenommen werden. Der Corona-Beauftragte sollte darauf achten und überprüfen, dass z. B.

  • am Eingang der Tennisanlage die allgemeinen Hinweise (z. B. Abstandsregel, Verhaltensregeln [keine Hände schütteln, direktes Verlassen des Geländes], Hinweis auf Hygieneregeln) aufgehängt sind
  • auf den Toiletten die Waschregeln hängen
  • die Abstände der Spielerbänke auf dem Platz eingehalten werden
  • sich um die Beschaffung der notwendigen Desinfektionsmittel und Papierhandtücher für die WC-Anlagen kümmern
  • und als Ansprechpartner hierzu fungieren. 

Ein Corona-Beauftragter muss nicht ständig auf der Anlage sein. Dieser Beauftragte sollte, sofern notwendig, die Mitglieder aber auf die Einhaltung der Regeln hinweisen.

Darüber hinaus könnt ihr auch für euren Verein eigene Maßnahmen ergreifen um gut vorbereitet zu sein. Zum Beispiel durch:

  • Frühzeitige Information der Mitglieder über die notwendigen Verhaltensweisen in eurem Club
  • Gruppeneinteilungen für die Benutzung der Plätze: Timeslots für unterschiedliche Altersgruppen, Beschränkung der Anzahl der Personen, die gleichzeitig auf einen Platz dürfen usw.
  • Einführung einer Online Platzbuchung: Das ist zum Beispiel durch einfache Google-Tabellen realisierbar oder ihr nutzt einen der digitalen Anbieter für Platzbuchungen·       
  • Bargeldloses Bezahlen der Trainingsstunde durch Überweisung, Paypal o.ä.
  • Einrichten von Pufferzonen: Betreten des Platzes nur zehn Minuten nach Beginn der Reservierungszeit erlaubt

(Quelle: https://www.dtb-tennis.de/Initiativen-und-Projekte/News/Bereit-sein-wenn-es-wieder-losgeht-Empfehlungen-und-Massnahmen)

 

Die zehn Leitplanken des Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB)

Distanzregeln einhalten

Ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den anwesenden Personen trägt dazu bei, die Übertragungswahrscheinlichkeit von Viren deutlich zu reduzieren. Auf Grund der Bewegung beim Sport ist der Abstand großzügig zu bemessen.

 Körperkontakte auf das Minimum reduzieren

Auf Händeschütteln, Abklatschen, in den Arm nehmen und Jubeln oder Trauern in der Gruppe wird komplett verzichtet. Die Austragung von Zweikämpfen, z. B. in Spielsportarten, sollte unterbleiben oder auf ein Minimum reduziert werden. In Zweikampfsportarten kann ggf. nur Individualtraining stattfinden.

 Freiluftaktivitäten präferieren

Sport und Bewegung an der frischen Luft erleichtern das Einhalten von Distanzregeln und reduzieren das Infektionsrisiko durch den permanenten Luftaustausch. Spiel- und Trainingsformen sollten, wenn möglich, auch von traditionellen Hallensportarten im Freien durchgeführt werden.

 Hygieneregeln einhalten

Häufigeres Händewaschen, die regelmäßige Desinfektion von stark genutzten Bereichen und Flächen sowie der Einsatz von Handschuhen kann das Infektionsrisiko reduzieren. In einigen Sportarten kann ggf. sogar der Einsatz von Mund-Nasen-Schutzmasken erwogen werden.

 Umkleiden und Duschen zu Hause

Die Nutzung von Umkleiden und Duschen in Sporthallen und Sportvereinen wird ausgesetzt.

 Fahrgemeinschaften vorübergehend aussetzen

In der Übergangsphase sollte auf die Bildung von Fahrgemeinschaften zum Training und zu Wettkämpfen verzichtet werden. Ebenso ungeeignet ist der Einsatz von Minivans.

 Veranstaltungen wie Mitgliederversammlungen und Feste unterlassen

Um die Distanzregeln einzuhalten, sollten derzeit keine sozialen Veranstaltungen des Vereins stattfinden. Die Bundesregierung hat es Vereinen kurzfristig gestattet, ihre Mitgliederversammlungen im Bedarfsfall auch digital durchzuführen.

 Trainingsgruppen verkleinern

Durch die Bildung von kleineren Gruppen beim Training, die im Optimalfall dann auch stets in der gleichen Zusammensetzung zusammenkommen, wird das Einhalten der Distanzregeln erleichtert und im Falle einer Ansteckungsgefahr ist nur eine kleinere Gruppe betroffen bzw. mit Quarantäne-Maßnahmen zu belegen.

 Angehörige von Risikogruppen besonders schützen

Für Angehörige von Risikogruppen ist die Teilnahme am Sport ebenfalls von hoher Bedeu- tung. Umso wichtiger ist es, das Risiko für diesen Personenkreis bestmöglich zu minimieren. In diesen Fällen ist nur geschütztes Individualtraining möglich.

Risiken in allen Bereichen minimieren

Dieser Punkt ist insbesondere ein Appell an den gesunden Menschenverstand. Wenn man bei einer Maßnahme ein ungutes Gefühl hat, sich über die möglichen Risiken nicht im Klaren ist, sollte darauf verzichtet werden und alternativ eine risikofreie Aktivität gesucht werden

(Quelle: https://www.tennis.sh/verband/verbands-news/2264-es-geht-los-ab-montag)